Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule “Die Froschakademie“
Inhaber Andreas Grade, Schierholzstraße 27 30655 Hannover
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen einerseits dem Kunden (im folgenden Teilnehmer/TN) genannt als Nutzer bzw. als gesetzlicher Vertreter des eigentlichen Nutzers und der Schwimmschule „Die Froschakademie“, Inhaber Andreas Grade (im folgenden Schwimmschule genannt).
Bei Anmeldung und Unterschrift des Unterrichtsvertrages bekommen Sie eine Durchschrift der AGB, die Sie bitte ebenfalls durch deren Unterzeichnung anerkennen.
1. Vertragsschluss und Stornierung
Die Angebote der Schwimmschule sind freibleibend. Nach Anmeldung des Teilnehmers, welche telefonisch, schriftlich oder auch per E-Mail erfolgen kann, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde von der Schwimmschule eine schriftliche Anmeldebestätigung (per Post oder E-Mail) erhält.
Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Anmeldebestätigung.
2. Kursgebühren
Das im Unterrichtsvertrag vereinbarte Honorar wird vom Teilnehmenden bis zum Kursbeginn überwiesen. Die unterrichtsfreie Zeit wurde bei Kalkulation des Honorars berücksichtigt. Die Schwimmschule berechnet die Kursgebühr auf der im kalendarischen Tertial angebotenen Schwimmeinheiten. Im Verwendungszweck ist bitte der Name des Kursteilnehmers anzugeben. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Kursgebühr auf dem Konto. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behält sich die Schwimmschule einen Rücktritt vom Vertrag vor.
3. Vertragslaufzeit und Verlängerung
Der jeweilige Schwimmschul-Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Monaten ab Kursbeginn. Eine Verlängerung des Kurses bedarf der Willenserklärung des Teilnehmers, bzw. bei Kindern der Willenserklärung des Erziehungsberechtigten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund beider Parteien bleibt unberührt. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4. Leistungen der Schwimmschule, Ferien, Änderungen, Umbuchung
Der Unterricht wird als Gruppenunterricht in Unterrichtstunden zu wöchentlich 45 Minuten Kinder Anfänger / 60 Minuten Kinder Fortgeschritten / 60 Minuten Erwachsene erteilt. Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und an den von der Schwimmschule festgelegten Ferientagen. Die Honorarzahlung bleibt davon unberührt. Der Kursunterricht findet jeweils zu der in der Anmeldebestätigung angegebenen Zeit statt. Sollte eine Änderung der Kurszeiten aus organisatorischen oder anderen wichtigen Gründen erforderlich sein, wird sich die Schwimmschule bemühen, in Abstimmung mit den Teilnehmern eine andere Kurszeit einvernehmlich festzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Schwimmschule unter angemessener Berücksichtigung der Interessen aller Teilnehmer berechtigt, die Zeiten zu ändern. Den Teilnehmern steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, welches innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der geänderten Kurszeiten ausgeübt werden kann.
Ein Anspruch auf Betreuung durch bestimmte Kursleiter/-innen besteht nicht. Der Unterrichtsvertrag ist nicht an einen bestimmten Kursleiter/- in, sondern nur an einen bestimmten Kurs gebunden. Insbesondere bei Krankheit oder dringender anderweitiger Verhinderung eines Kursleiter/ einer Kursleiterin ist die Schwimmschule daher berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen. Während der Laufzeit des Unterrichtsvertrages ist eine Umbuchung auf einen anderen Kurs möglich, wenn ein entsprechender Platz frei ist. Ebenso ist eine Übertragung des Vertrages innerhalb der Familie auf Geschwisterkinder möglich, wenn entsprechende Platzkapazität im gewünschten Kurs vorhanden ist. Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer eine entsprechende Platzkapazität in einem adäquaten Kurs. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht daher ausdrücklich nicht.
5. Ausfall von Unterrichtsstunden seitens der Schwimmschule
Sollten einzelne Schwimmstunden aufgrund höherer Gewalt, Krankheit (ohne mögliche Vertretung), technischer Defekte im Schwimmbad oder ähnliches ausfallen, wird die Schwimmschule die Teilnehmenden möglichst frühzeitig unterrichten. Den Teilnehmenden werden für diese ausgefallenen Stunden Ersatztermine angeboten. Sollte dies technisch nicht möglich sein werden seitens der Schwimmschule ausgefallene Unterrichtsstunden nach dem Tertialende erstattet oder mit einem Folgekurs verrechnet.
6. Zahlungsverpflichtungen bei Abmeldung vor Kursbeginn oder Nichtteilnahme
Bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn ist eine Abmeldung durch schriftliche Mitteilung kostenfrei möglich. Geht die Abmeldung später als vier Wochen aber noch bis zu 1 Woche vor Kursbeginn ein, so sind 50,00 Euro Bearbeitungsgebühren zu entrichten. Meldet sich der Teilnehmer weniger als 1 Woche vor Kursbeginn ab, so ist grundsätzlich die halbe Kursgebühr zu entrichten. Mit der Stellung eines adäquaten (vom Leistungsstand in die Gruppe passend) Ersatzteilnehmers erklären wir uns einverstanden. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf Entrichtung der Gebühr gegenüber dem sich abmeldenden Teilnehmer. Gleiches gilt, wenn wir den Kursplatz ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers bis zum Kursbeginn anderweitig besetzen konnten. Eine Abmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine durch ärztliches Attest nachgewiesene schwerwiegende Erkrankung vor (bspw. Brüche, Operation etc.), werden für die Ausfallzeiten Schwimmgutschriften erteilt. Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- und verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Kurszeiten werden nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit – soweit verfügbar – bei einer Verhinderung die Leistung an einem anderen Tag (Alternativtermin) nachzuholen. Alternativtermine / Nachholtermine sind nicht in den Folgekurs übertragbar und verfallen mit dem kalendarischen Kursende. Eine Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr erfolgt nicht. Ein Rechtsanspruch hinsichtlich des zwischen den Parteien geschlossenen Schwimmschulvertrages diesbezüglich besteht hierbei nicht. Nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden können grundsätzlich nicht erstattet werden. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund wird durch diese Vorschrift nicht berührt.
7. Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde bzw. deren gesetzlicher Vertreter Verbraucher gem. § 13 BGB, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
(1) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform per Brief an:
Froschakademie Andreas Grade
Schierholzstraße 27
30655 Hannover
Tel.: 0511 67911124
oder per E-Mail an:
widerruf@froschakademie.de
Sie können hierfür das beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, ist die Froschakademie verpflichtet die gezahlte Kursgebühr spätestens binnen 14 Tagen ab dem Eingang Ihres Widerrufs zurückzuerstatten. Für die Rückzahlung verwendet die Froschakademie dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Transaktionsgebühren, die durch die aktive Nutzung der / des Kunden durch die Nutzung von Paypal entstehen gehen bei einem Widerruf zu Lasten der / des Kunden.
(3) Haben Sie verlangt, dass der Schwimmkurs während der Widerrufsfrist beginnen soll, sind wir berechtigt bei einem Widerruf die absolvierten Stunden entsprechend unserer Preisliste anteilig zu berechnen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Froschakademie Andreas Grade
Schierholzstraße 27
30655 Hannover
E-Mail: widerruf@froschakademie.de
Sie können die Erklärung auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse senden.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Schwimmkurs:
Vertragsschluss am:
Kurs Bezeichnung (sofern bekannt):
Name des / der Kunden:
Name des / der Teilnehmenden:
Anschrift des/der Kunden:
Datum und Unterschrift des / der Kunden
8. Kündigung aus wichtigem Grund, Ausschluss vom Unterricht durch die Schwimmschule
Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, den Schwimmschul-Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer den gebuchten Kurs –trotz vorheriger Abmahnung seitens der Schwimmschule –nachhaltig stört bzw. sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Schwimmschul-Vertrages gerechtfertigt ist. Werden Anweisungen des Kursleiters/ der Kursleiterin nicht befolgt und wird dadurch der Unterricht gestört, kann der störende Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden. Die obigen Regelungen gelten entsprechend, wenn der Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der Schwimmeinrichtung verstößt.
Kündigt die Schwimmschule aus wichtigem Grund, ist der Teilnehmer zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet.
9. Haftung
Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hausordnung ist zu beachten.
Das Schwimmbad darf erst auf Aufforderung und in Anwesenheit des Kursleiters betreten werden. Die Aufsichtspflicht des Kursleiters beginnt erst mit dem gemeinsamen Betreten des Beckens am Anfang der Kursstunde.
Die Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen wird ausgeschlossen.
Im Übrigen haftet die Schwimmschule in allen Fällen, in denen sie aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur, soweit ihr, ihrem leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung der Schwimmschule ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ferner hat der Teilnehmer bezüglich der erhobenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft und Berichtigung. Die Ausübung dieser Rechte kann schriftlich unter Andreas Grade, Hoyerstraße 5, 30539 Hannover (ab dem 01.01.2025 unter Andreas Grade, Schierholzstraße 27, 30655 Hannover) erfolgen.
11. Sonstiges
Bitte bringen Sie nur gesunde Kinder in den Schwimmunterricht. Bei Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Fieber, Augen-und Ohrenentzündungen besteht für Sie und Ihr Kind absolutes Teilnahmeverbot. Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, der Schwimmschule alle relevanten Erkrankungen bzw. gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen des Teilnehmers anzugeben. Bei einer Verunreinigung des Wassers aufgrund einer Nichtbeachtung dieser Regelung kann die Schwimmschule Schadensersatz in Form einer Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Schwimmschule einen höheren Schaden nachweist oder der Teilnehmer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Das Filmen und/oder Fotografieren während des Kurses ist nicht gestattet.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.